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		<title>Wer liefert den Strom, bis der Anbieter gewechselt wird?</title>
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		<pubDate>Mon, 31 May 2010 11:37:04 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Bis der Stromanbieter gewechselt wurde, liefert der örtliche Netzbetreiber und Stromanbieter den Strom zu den bisherigen Konditionen. Der örtliche Netzbetreiber und Stromanbieter ist gesetzlich verpflichtet, dem Stromkunden bis zum erfolgten Wechsel den Strom zu liefern. Durch dieses Gesetz, ist es nahezu unmöglich, dass der Stromkunde durch einen Wechsel des Stromanbieters ohne Strom leben müsste. Es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bis der Stromanbieter gewechselt wurde, liefert der örtliche Netzbetreiber und Stromanbieter den Strom zu den bisherigen Konditionen. Der örtliche Netzbetreiber und Stromanbieter ist gesetzlich verpflichtet, dem Stromkunden bis zum erfolgten Wechsel den Strom zu liefern. Durch dieses Gesetz, ist es nahezu unmöglich, dass der Stromkunde durch einen Wechsel des Stromanbieters ohne Strom leben müsste. Es braucht sich also kein Stromkunde Gedanken zu machen, wegen eines Stromanbieterwechsels in der Übergangszeit über keinen Strom zu verfügen. </p>
<p>Da viele Stromkunden hinsichtlich dieser Tatsache nicht aufgeklärt sind, scheuen diese häufig trotz der Liberalisierung des Strommarktes Ende der 90er Jahre den Wechsel zu einem anderen Stromanbieter. Diese Traditions-und Stammkunden bleiben dann zumeist völlig unbegründet und zu einem höheren Preis als bei anderen Stromanbietern ihrem lokalen Stromanbieter und Netzbetreiber treu. Der örtliche Strom- und Netzbetreiber ist auch verpflichtet, dem Stromkunden bei Konkurs seines bisherigen Stromanbieters mit Strom zu versorgen. </p>
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		<title>Brauche ich für den Wechsel eine Genehmigung meines Vermieters?</title>
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		<pubDate>Mon, 31 May 2010 11:36:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Für den Wechsel eines Stromanbieters wird keine Genehmigung vom Vermieter benötigt. Jeder Stromkunde und Mieter einer Wohnung kann selbst den Stromanbieter seiner Wahl bestimmen. Auch der Ausbau des Zählers braucht nicht durchgeführt werden. Der Kunde benötigt keinen neuen Stromzähler, sondern er kann seinen alten Zähler weiter nutzen. Für den Stromanbieterwechsel benötigt der Stromkunde also keine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für den Wechsel eines Stromanbieters wird keine Genehmigung vom Vermieter benötigt. Jeder Stromkunde und Mieter einer Wohnung kann selbst den Stromanbieter seiner Wahl bestimmen. Auch der Ausbau des Zählers braucht nicht durchgeführt werden. Der Kunde benötigt keinen neuen Stromzähler, sondern er kann seinen alten Zähler weiter nutzen. Für den Stromanbieterwechsel benötigt der Stromkunde also keine Genehmigung seines Vermieters. Es ist Stromkunden frei und selbst überlassen, für welchen Stromanbieter er sich entscheidet. </p>
<p>Es ist im allgemeinen kein Umbau notwendig, wenn sich ein privater Stromkunde für einen neuen Stromanbieter entscheidet. Der Zähler wird bei der Wahl eines neuen Stromanbieters genutzt, wie bisher. Es ist in der heutigen Zeit sehr einfach, den Stromanbieter ohne die Genehmigung des Vermieters und ohne den Ausbau des Stromzählers zu vollziehen. Ein Stromanbieterwechsel bedeutet daher überhaupt kein Problem für den Stromkunden. Das gilt sowohl für die Mieter einer Wohnung, wie auch für Eigentümer. </p>
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		<title>Werden nach der Kündigung Abschläge noch zurückerstattet?</title>
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		<pubDate>Mon, 31 May 2010 11:36:31 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Nach der Kündigung erhält der Stromkunde von seinem bisherigen Anbieter eine Abschlussrechnung. In der Abschlussrechnung sind alle bisherigen Vertragsdaten und gezahlten Stromabschläge aufgeführt. Sollte es zu Überzahlungen bei den Stromabschlägen gekommen sein, erhält der Stromkunde diese durch seinen alten Stromanbieter anstandslos zurückerstattet. Es besteht also kein Grund zu der Annahme, überzahlte Stromabschläge nicht zurückerstattet zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach der Kündigung erhält der Stromkunde von seinem bisherigen Anbieter eine Abschlussrechnung. In der Abschlussrechnung sind alle bisherigen Vertragsdaten und gezahlten Stromabschläge aufgeführt. Sollte es zu Überzahlungen bei den Stromabschlägen gekommen sein, erhält der Stromkunde diese durch seinen alten Stromanbieter anstandslos zurückerstattet. Es besteht also kein Grund zu der Annahme, überzahlte Stromabschläge nicht zurückerstattet zu bekommen. Die Kündigung beim alten Stromanbieter erfolgt zumeist automatisch durch den neuen Stromanbieter. Der Kunde erhält bei einer Kündigung automatisch eine Abschlussrechnung seines alten Stromanbieters. Dieser Vorgang impliziert die Rückerstattung von überzahlten Stromabschlägen. </p>
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		<title>Kann es vorkommen, dass ich mitten im Wechsel plötzlich gar keinen Strom habe?</title>
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		<pubDate>Mon, 31 May 2010 11:36:11 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Es kann nicht vorkommen, mitten während des Stromwechsels ohne Strom zu sein, da der örtliche Stromanbieter und Netzbetreiber auch mitten im Wechsel verpflichtet ist, den Stromkunden so lange mit Strom zu versorgen, bis sich der Wechsel erfolgreich vollzogen hat. Sollte ein Wechsel, aus welchen Gründen auch immer nicht zustande kommen, ist der örtliche Netzbetreiber und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es kann nicht vorkommen, mitten während des Stromwechsels ohne Strom zu sein, da der örtliche Stromanbieter und Netzbetreiber auch mitten im Wechsel verpflichtet ist, den Stromkunden so lange mit Strom zu versorgen, bis sich der Wechsel erfolgreich vollzogen hat. Sollte ein Wechsel, aus welchen Gründen auch immer nicht zustande kommen, ist der örtliche Netzbetreiber und Stromanbieter ebenfalls gesetzlich verpflichtet, den Stromkunden weiterhin mit Strom zu versorgen. Es wird also in Deutschland per Gesetz eine lückenlose Stromversorgung des Stromkunden garantiert, auch wenn ein Stromversorger pleite gehen sollte oder sich ein Stromanbieterwechsel nicht erfolgreich vollzogen haben sollte. Der Stromkunde ist daher in Deutschland hinsichtlich seiner Grundversorgung sehr gut abgesichert. </p>
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		<title>Was passiert, wenn mein Stromanbieter Konkurs geht?</title>
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		<pubDate>Mon, 31 May 2010 11:35:54 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wenn der jeweilige Stromanbieter Konkurs gehen sollte, ist der örtliche Netzbetreiber und Stromanbieter gesetzlich verpflichtet, dem Kunden Strom zu liefern. Der Stromkunde würde dann komplikationslos vom örtlichen Stromanbieter und Netzbetreiber als Kunde übernommen werden. Es besteht also keinerlei Befürchtung, als Stromkunde ohne Strom leben zu müssen, wenn der jeweilige Stromanbieter Konkurs gehen sollte. Der örtliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn der jeweilige Stromanbieter Konkurs gehen sollte, ist der örtliche Netzbetreiber und Stromanbieter gesetzlich verpflichtet, dem Kunden Strom zu liefern. Der Stromkunde würde dann komplikationslos vom örtlichen Stromanbieter und Netzbetreiber als Kunde übernommen werden. Es besteht also keinerlei Befürchtung, als Stromkunde ohne Strom leben zu müssen, wenn der jeweilige Stromanbieter Konkurs gehen sollte. Der örtliche Netzbetreiber und Stromanbieter muß den Stromkunden in diesem Fall zu den bisherigen Konditionen übernehmen. Es ist somit auch gesetzlich sichergestellt, dass sich der Kunde über eine lückenlose Stromversorgung sicher sein kann, egal ob der bisherige Stromanbieter pleite geht oder nicht. Gleichzeitig ist der örtliche Stromanbieter und Netzbetreiber auch verpflichtet, den Stromkunden mit Strom zu beliefern, bis ein Stromwechsel zu einem anderen Anbieter erfolgreich von statten gegangen ist. </p>
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		<title>Kann jeder den Stromanbieter wechseln?</title>
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		<pubDate>Mon, 31 May 2010 11:35:30 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Grundsätzlich kann jeder wechselwillige Stromkunde den Stromanbieter wechseln. Seit der Liberalisierung des Strommarktes Ende der 90er Jahre, ist dieser Wechselvorgang innerhalb von fast 900 Stromanbietern deutschlandweit problemlos möglich. Auch für Kunden mit einem eigenen privaten Zähler ist der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter problemlos möglich. Der Zähler muß in keinem Wechselfall ersetzt oder ausgebaut werden, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich kann jeder wechselwillige Stromkunde den Stromanbieter wechseln. Seit der Liberalisierung des Strommarktes Ende der 90er Jahre, ist dieser Wechselvorgang innerhalb von fast 900 Stromanbietern deutschlandweit problemlos möglich. Auch für Kunden mit einem eigenen privaten Zähler ist der Wechsel zu einem anderen Stromanbieter problemlos möglich. Der Zähler muß in keinem Wechselfall ersetzt oder ausgebaut werden, es sind demnach keine Aus- oder Umbauten nötig. Beim Stromanbieterwechsel müssen lediglich die Grunddaten unter der Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist rechtzeitig an den zukünftigen Stromversorger übermittelt werden, damit dieser den Wechsel einleiten kann. </p>
<p>Somit kann jeder Kunde den Stromanbieter wechseln, es sei denn der wechselwillige Kunde ist bei seinem alten Stromanbieter hoch verschuldet. In diesem Fall müsste wohl erst ein Ratenrückzahlungsverfahren zwischen dem säumigen Kunden und dem bisherigen Stromanbieter abgeklärt werden, bis der Kunde dann problemlos zu seinem zukünftigen und neuen Stromanbieter wechseln könnte. Dies ist jedoch die einzige Ausnahme, die einen sofortigen Wechsel  zu einem neuen Stromanbieter verzögern könnte. Insofern kann jeder wechselwillige Stromkunde, außer in ungewöhnlichen Ausnahmezuständen den Stromanbieter problemlos wechseln. </p>
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		<title>Was kostet ein Wechsel zum neuen Stromanbieter?</title>
		<link>http://www.stromvergleich.net/was-kostet-ein-wechsel-zum-neuen-stromanbieter/</link>
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		<pubDate>Mon, 31 May 2010 11:35:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter ist kostenlos, da der neue Anbieter den Wechsel und die Kündigung beim alten Stromanbieter komplett übernimmt. Für diesen Vorgang fallen keine Kosten für den Stromkunden an. Der neue Stromtarif richtet sich jedoch nach den regionalen Strompreisen und den Durchleitungskosten können anfallen, wenn der vom Kunden gewählte Stromanbieter eine Gebühr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter ist kostenlos, da der neue Anbieter den Wechsel und die Kündigung beim alten Stromanbieter komplett übernimmt. Für diesen Vorgang fallen keine Kosten für den Stromkunden an. Der neue Stromtarif richtet sich jedoch nach den regionalen Strompreisen und den Durchleitungskosten können anfallen, wenn der vom Kunden gewählte Stromanbieter eine Gebühr für die Durchleitung seines Stromes durch die Leitungen des örtlichen Netzbetreibers an diesen zahlen muß. Generell kostet ein Wechsel zu einem anderen Stromanbieter den Kunden nichts. </p>
<p>Es fallen keine Extragebühren an, da sich der neue Stromversorger um das Wechselprocedere kümmert. Der neue Stromanbieter übernimmt dabei sämtliche Formalitäten. Diese Dienstleistung des neuen Stromanbieters schlägt sich nicht auf den künftig durch den Kunden zu entrichtenden Strompreis nieder. Der Stromkunde muß lediglich rechtzeitig seine bisherigen Kundendaten an den neuen Anbieter durchgeben, damit dieser die Kündigung beim alten Anbieter und den Wechsel erfolgreich vollziehen kann. </p>
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		<title>Was ist der Unterschied zwischen Stromanbieter und Netzbetreiber?</title>
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		<pubDate>Mon, 31 May 2010 11:34:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der jeweils örtliche Netzbetreiber besitzt die Stromleitungen und die Durchleitungsrechte. Der Netzbetreiber kann daher von jedem Stromanbieter Gebühren für die Durchleitung des Stromes durch seine Leitungen verlangen. Der örtliche Stromanbieter ist zumeist auch Netzbetreiber der örtlichen Stromleitungen. Da also der örtliche Netzbetreiber und der örtliche Stormanbieter eine Institution sind, hat diese Tatsache zumindest vor der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der jeweils örtliche Netzbetreiber besitzt die Stromleitungen und die Durchleitungsrechte. Der Netzbetreiber kann daher von jedem Stromanbieter Gebühren für die Durchleitung des Stromes durch seine Leitungen verlangen. Der örtliche Stromanbieter ist zumeist auch Netzbetreiber der örtlichen Stromleitungen. Da also der örtliche Netzbetreiber und der örtliche Stormanbieter eine Institution sind, hat diese Tatsache zumindest vor der Liberalisierung des Strommarktes 1999 zu einer Monopolisierung geführt. Die Öffnung des Strommarktes hat dieser Monopolisierung und Vereinheitlichung von Stormtarifen erfolgreich entgegengewirkt. Abgesehen von den Durchleitungskosten, kann der Kunde die Vorzüge anderer Stromanbieter genießen. Die Durchleitungskosten werden auch vom neuen Stromanbieter übernommen. Die jährliche Kostenersparnis, die häufig für den Stromkunden mit dem Wechsel einhergeht, gleicht mögliche Durchleitungskosten mehr als aus. Der Stormkunde profitiert als in jedem Fall an der Liberalisierung des Strommarktes. Stromanbieter und Netzbetreiber sind also, mit Ausnahme des örtlichen Stromanbieters und Netzbetreibers, zwei unterschiedliche Institutionen. </p>
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		<title>Stromanbieter wechseln beim Umzug &#8211; Was ist zu tun?</title>
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		<pubDate>Mon, 31 May 2010 11:34:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bei einem Umzug braucht der Stromkunde lediglich seinen bisherigen Stromanbieter sechs bis acht Wochen im voraus zu informieren und diesem den aktuellen Zählerstand mitteilen. Bei einem Umzug in eine andere Stadt, erfolgt die automatische Übernahme des Stromkunden durch den örtlichen Netzbetreiber. Bei dieser automatischen Übernahme muß der Stromkunde lediglich seinen alten Netzbetreiber rechtzeitig informiert haben, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei einem Umzug braucht der Stromkunde lediglich seinen bisherigen Stromanbieter sechs bis acht Wochen im voraus zu informieren und diesem den aktuellen Zählerstand mitteilen. Bei einem Umzug in eine andere Stadt, erfolgt die automatische Übernahme des Stromkunden durch den örtlichen Netzbetreiber. Bei dieser automatischen Übernahme muß der Stromkunde lediglich seinen alten Netzbetreiber rechtzeitig informiert haben, dann steht diesem für den Stromkunden praktischen Automatismus nichts im Wege. Es besteht also keinerlei Sorge, durch einen Umzug temporär ohne Strom zu sein, wenn der alte Stromanbieter sechs bis acht Wochen im Voraus vor dem Umzug informiert worden ist. Sollte der Stromkunde allerdings an seinem neuen Wohnort keinen automatischen Vertrag mit dem örtlichen Stromanbieter wünschen, sollte sich der Kunde rechtzeitig vor seinem Umzug um einen neuen Stromanbieter seiner Wahl an seinem Wohnort kümmern. </p>
<p>Dieses kann auch sechs bis acht Wochen vor dem Umzug erfolgen. In diesem Fall würde natürlich der neue Stromanbieter den Wechsel rechtzeitig einleiten.  Es bestehen also die Möglichkeiten der automatischen Anmeldung des alten Stromanbieters beim zukünftigen örtlichen Netzbetreiber, oder aber die rechtzeitige Wahl eines neuen Stromanbieters durch den Kunden. Allgemein ist beim Stromanbieterwechsel auf die rechtzeitige Übermittlung der Kundendaten, wie der Name des bisherigen Stromanbieters, der Zählerstand und die Weitergabe des Jahresverbrauchs in kw/h zu achten. Ein Stromanbieterwechsel ist an individuelle Kündigungsfristen gebunden. Einige Stromanbieter verlangen eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, andere Stromanbieter dagegen bieten eine flexible und sehr kurze Kündigungsfrist von einem Monat an. Achtet der Stromkunde auf die rechtzeitige Durchgabe seiner Daten innerhalb der individuell gesetzten Frist, steht einem erfolgreichen Stromanbieterwechsel nichts im Wege. </p>
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