Stromanbieter wechseln: in fünf Minuten zum günstigeren Tarif
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- Das Wichtigste zum Stromanbieterwechsel
- Warum sich der Wechsel lohnt
- Stromanbieter wechseln in vier Schritten
- Wie lange der Wechsel dauert
- Wann Du vorzeitig kündigen kannst
- Was beim Umzug gilt
- Was passiert, wenn der Anbieter insolvent wird
- Wie sicher der Wechsel ist
- Fünf Irrtümer über den Anbieterwechsel
- Welche Stromtarife zur Wahl stehen
- Worauf Du bei der Tarifwahl achten solltest
- Wie Du den besten Stromversorger findest
- Sonderfälle beim Wechsel
- Häufige Fragen zum Stromanbieterwechsel
- Fazit
- Quellen und Stand der Daten
Das Wichtigste zum Stromanbieterwechsel
- Der Wechsel dauert fünf Minuten — die Kündigung beim alten Anbieter übernimmt der neue.
- Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Lieferantenwechsel nach § 20a EnWG binnen 24 Stunden vollzogen sein.
- Eine Versorgungslücke ist gesetzlich ausgeschlossen. Scheitert der Wechsel, greift die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG.
- Aus der Grundversorgung kommst Du jederzeit mit zwei Wochen Frist heraus.
- Bei 3.500 kWh trennen Grundversorgung und günstigsten Tarif rund 501 Euro im Jahr.
Warum sich der Wechsel lohnt
Wer nie aktiv gewechselt hat, ist beim Grundversorger — dem Unternehmen, das im eigenen Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Dessen Grundversorgungstarif ist überall der teuerste Tarif am Markt.
| Haushalt | Jahresverbrauch | Grundversorgung | Günstiger Tarif | Ersparnis im Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Single | 1.500 kWh | ca. 606 € | ca. 391 € | ca. 215 € |
| Paar | 2.500 kWh | ca. 1.009 € | ca. 651 € | ca. 358 € |
| Familie | 3.500 kWh | ca. 1.413 € | ca. 912 € | ca. 501 € |
| Haus mit Garten | 4.500 kWh | ca. 1.817 € | ca. 1.172 € | ca. 645 € |
Gerechnet mit dem bundesweiten Durchschnitt der Grundversorgung von 40,37 Cent gegen 26,05 Cent im günstigsten Neuvertrag — Gesamtpreise je Kilowattstunde inklusive Grundpreis.
Der Strom bleibt dabei physikalisch derselbe. Er kommt aus derselben Leitung, über denselben Zähler, vom selben Netzbetreiber. Was sich ändert, ist ausschließlich, wer die Rechnung schreibt.
Stromanbieter wechseln in vier Schritten
- Zahlen bereitlegen. Postleitzahl, Jahresverbrauch in Kilowattstunden, Zählernummer, bisheriger Anbieter mit Kundennummer und Deine Bankverbindung. Alles außer der Bankverbindung steht auf der letzten Jahresabrechnung.
- Tarife vergleichen. Ergebnisse nach dem Preis ohne Bonus sortieren, nicht nach den Kosten des ersten Jahres.
- Online abschließen. Der Vertrag kommt zustande, sobald der neue Anbieter bestätigt.
- Nichts weiter tun. Der neue Anbieter kündigt beim alten, meldet den Wechsel beim Netzbetreiber an und informiert Dich über den Liefertermin.
Danach bleibt nur noch eines: den Kündigungstermin notieren, acht Wochen vor Ablauf der Laufzeit. Sonst verlängert sich der Vertrag stillschweigend zu den dann gültigen Preisen — und Bestandskundenpreise liegen fast immer über den aktuellen Neukundenangeboten desselben Anbieters.
Wie lange der Wechsel dauert
Hier werden zwei Dinge verwechselt: der technische Wechsel und die Kündigungsfrist Deines alten Vertrags.
| Vorgang | Dauer | Grundlage |
|---|---|---|
| Technischer Lieferantenwechsel | 24 Stunden an Werktagen | § 20a EnWG, seit 1. Januar 2026 |
| Kündigungsfrist Grundversorgung | 2 Wochen | Stromgrundversorgungsverordnung |
| Kündigungsfrist Sondervertrag | meist 1 Monat zum Laufzeitende | Vertrag, gesetzliche Obergrenze nach Verlängerung |
| Praktische Gesamtdauer | 2 bis 6 Wochen | abhängig vom bestehenden Vertrag |
Die 24-Stunden-Regel war eine deutliche Verbesserung: Vorher dauerte der technische Vorgang bis zu acht Werktage. Sie beschleunigt aber nur den letzten Schritt — wenn Dein alter Vertrag noch neun Monate läuft, ändert das nichts daran.
Aus der Grundversorgung geht es deshalb am schnellsten: zwei Wochen Frist, jederzeit, ohne Laufzeit und ohne Vertragsstrafe.
Wann Du vorzeitig kündigen kannst
Grundsätzlich bist Du an die vereinbarte Laufzeit gebunden. Drei Ausnahmen gibt es:
- Preiserhöhung. Der Anbieter muss sie mindestens einen Monat vorher in Textform mitteilen, mit Anlass, Voraussetzungen und Umfang. Damit entsteht ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung — unabhängig von der Laufzeit.
- Umzug. Kann Dein Anbieter Dich an der neuen Adresse nicht zu denselben Bedingungen beliefern, greift ein Sonderkündigungsrecht mit in der Regel sechs Wochen Frist.
- Änderung der Vertragsbedingungen. Ändert der Anbieter einseitig etwas Wesentliches, gilt dasselbe wie bei einer Preiserhöhung.
Wichtig bei allen dreien: Schließe erst den neuen Vertrag ab und kündige dann. Wer zuerst kündigt und dann sucht, landet in der Grundversorgung — dem teuersten Tarif überhaupt.
Was beim Umzug gilt
Ein Umzug ist der häufigste Anlass für einen ungewollten Wechsel in die Grundversorgung. So vermeidest Du das:
- Zählerstand am Auszugstag ablesen und fotografieren, gemeinsam mit Vermieter oder Nachmieter.
- Neue Adresse und Einzugsdatum dem bisherigen Anbieter melden. Läuft der Vertrag weiter, ist nichts weiter zu tun.
- Zählerstand am Einzugstag ablesen und an den Anbieter übermitteln.
- Rechtzeitig vergleichen, wenn der bisherige Tarif nicht mehr passt — idealerweise vor dem Einzug.
Meldest Du nichts, wirst Du ab dem ersten Tag im neuen Zuhause automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert. Das ist keine Katastrophe — die Versorgung steht — aber jeder Monat kostet rund 42 Euro mehr als nötig. Kündbar ist die Grundversorgung mit zwei Wochen Frist.
Ein häufiger Irrtum: Den Vertrag des Vormieters kannst Du nicht übernehmen. Stromverträge sind personengebunden.
Was passiert, wenn der Anbieter insolvent wird
Stellt ein Lieferant die Belieferung ein, übernimmt automatisch die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger nach § 38 EnWG. Sie greift lückenlos und ohne Dein Zutun — Du merkst zunächst nichts.
Abgerechnet wird zu Grundversorgungspreisen. Die Ersatzversorgung ist auf drei Monate begrenzt und geht danach in die reguläre Grundversorgung über; kündbar ist sie mit zwei Wochen Frist.
Vorausgezahltes Geld ist bei einer Insolvenz in der Regel verloren, weil Kunden in der Insolvenztabelle ganz hinten stehen. Genau deshalb ist Vorkasse das wichtigste Ausschlusskriterium bei der Anbieterwahl — zusammen mit Kaution und Pakettarifen.
Wie sicher der Wechsel ist
Die Sorge vor einem Ausfall ist der häufigste Grund, warum Haushalte in der teuren Grundversorgung bleiben. Sie ist unbegründet — und zwar aus einem strukturellen Grund.
Die Stromversorgung besteht aus zwei getrennten Ebenen. Der Netzbetreiber transportiert den Strom bis zu Deinem Zähler; er ist an das Netzgebiet gebunden und lässt sich gar nicht wählen. Der Lieferant verkauft Dir die Kilowattstunden und schreibt die Rechnung. Nur die zweite Ebene wechselst Du.
Deshalb gilt: Ein Anbieterwechsel berührt die physische Versorgung überhaupt nicht. Und falls doch einmal etwas schiefgeht — ein Anbieter wird insolvent, ein Wechsel scheitert an einem Formfehler — greift die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG automatisch und ohne Unterbrechung. Sicher ist die Belieferung in jedem Fall.
Das einzige reale Risiko liegt woanders: bei Anbietern, die Geld im Voraus verlangen. Nach den Insolvenzen der Preiskrise 2021 und 2022 standen Kunden mit Vorkasse in der Insolvenztabelle ganz hinten. Wer monatlichen Abschlag zahlt, hat dieses Risiko nicht.
Fünf Irrtümer über den Anbieterwechsel
„Beim Wechsel sitze ich im Dunkeln“
Ausgeschlossen. Der Netzbetreiber liefert unabhängig vom Vertrag weiter, und scheitert der Wechsel, greift die Ersatzversorgung automatisch.
„Ich brauche einen neuen Zähler“
Nein. Der Zähler gehört dem Messstellenbetreiber und bleibt, wo er ist. Beim Wechsel wird kein Handwerker tätig.
„Mein Vermieter muss zustimmen“
Nein, sofern die Wohnung einen eigenen Zähler hat. Der Vermieter wird nicht einmal informiert. Anders liegt der Fall nur bei Sammelversorgung über die Betriebskosten.
„Der Wechsel kostet Gebühren“
Nein. Weder der alte noch der neue Anbieter darf für den Wechsel etwas berechnen. Auch Vergleichsrechner sind für Verbraucher kostenlos.
„Einmal wechseln reicht“
Leider nicht. Bestandskundenpreise liegen fast immer über den aktuellen Neukundenangeboten desselben Anbieters. Wer den Vorteil behalten will, vergleicht jährlich neu.
Welche Stromtarife zur Wahl stehen
Bevor Du vergleichst, hilft ein Überblick über die Tarifarten. Sie unterscheiden sich stärker, als die reinen Cent-Werte vermuten lassen:
| Tarifart | Merkmal | Für wen geeignet |
|---|---|---|
| Grundversorgung | keine Laufzeit, zwei Wochen Kündigungsfrist, höchster Preis | nur als Übergang |
| Festpreistarif mit Preisgarantie | 12 oder 24 Monate, Preis festgeschrieben | den Regelfall |
| Bonustarif | niedrige Kosten im ersten Jahr durch Einmalzahlung | wer jährlich wechselt |
| Ökostromtarif | Grünstrom-Nachweis, ab rund 28 Cent je kWh | wer den Zubau finanzieren will |
| Dynamischer Tarif | Preis folgt stündlich der Börse, Smart Meter nötig | Haushalte mit verschiebbarem Verbrauch |
Seit dem 1. Januar 2025 muss nach § 41a EnWG jeder Stromversorger einen dynamischen Tarif anbieten. Sinnvoll ist er allerdings nur, wenn Du Verbrauch tatsächlich verschieben kannst — mit Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher. Wer Strom vor allem morgens und abends braucht, zahlt dabei in den teuersten Stunden.
Für die meisten Haushalte bleibt der Festpreistarif mit durchgehender Preisgarantie die richtige Wahl: Die Strompreise stehen dann für die volle Laufzeit fest, und Du weißt im Voraus, woran Du bist.
Worauf Du bei der Tarifwahl achten solltest
| Merkmal | Empfehlung | Warum |
|---|---|---|
| Vertragslaufzeit | höchstens 12 Monate | Du kannst jährlich neu vergleichen und den Neukundenvorteil erneut mitnehmen |
| Kündigungsfrist | höchstens 1 Monat | nach der automatischen Verlängerung ohnehin die gesetzliche Obergrenze |
| Preisgarantie | über die volle Laufzeit | eine Garantie über 6 Monate bei 12 Monaten Bindung lässt Dich ungeschützt |
| Zahlungsweise | monatlicher Abschlag | Vorkasse und Kaution verlagern das Insolvenzrisiko auf Dich |
| Abrechnung | nach tatsächlichem Verbrauch | Pakettarife lassen ungenutzte Kilowattstunden verfallen |
Die übliche Preisgarantie ist eingeschränkt: Sie deckt Beschaffung, Vertrieb und meist die Netzentgelte, nicht aber Steuern, Abgaben und Umlagen — rund 34 Prozent des Preises bleiben also offen. Das ist Marktstandard und kein Ausschlusskriterium.
Zum Bonus: Ein Tarif mit 300 Euro Neukundenbonus und hohem Arbeitspreis ist über zwei Jahre oft teurer als einer mit 150 Euro und niedrigem Preis. Vergleiche deshalb den Preis ohne Bonus — mehr dazu im Stromvergleich mit Prämie.
Wie Du den besten Stromversorger findest
„Der beste Anbieter“ existiert nicht als allgemeine Antwort — er hängt an Deiner Postleitzahl und Deinem Verbrauch. An einer typischen Adresse sind zwischen 40 und 100 der bundesweit rund 1.300 Stromlieferanten verfügbar.
Was sich verallgemeinern lässt, ist das Vorgehen:
- Alle Angebote für die eigene Postleitzahl abrufen. Ein Tarif, der 30 Kilometer weiter der günstigste ist, kann bei Dir gar nicht lieferbar sein.
- Nach Preis ohne Bonus sortieren. Diese Zahl gilt ab dem 13. Monat und ist der ehrliche Maßstab.
- Die fünf Vertragsmerkmale prüfen — Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie, Zahlungsweise, Abrechnungsart.
- Auf Warnsignale achten: Vorkasse, Kaution, Pakettarif oder ein Bonus, der den halben Jahrespreis ausmacht.
- Bei Gleichstand den Service gewichten. Ein Stadtwerk mit Kundenzentrum vor Ort kann den Aufpreis wert sein, wenn Dir das wichtig ist.
Ein Wort zu Bewertungsportalen: Wer zufrieden ist, schreibt selten etwas — wer eine strittige Abrechnung hatte, schon. Die Durchschnittsnote sagt deshalb weniger aus als die Art der Beschwerden. Häufen sich Berichte über verspätete Jahresabrechnungen oder verweigerte Bonuszahlungen, ist das ein belastbarer Hinweis.
Sonderfälle beim Wechsel
- Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung. Sie laufen über einen eigenen Zähler und brauchen einen eigenen Vertrag. Die Preise liegen deutlich unter Haushaltsstrom — siehe Heizstrom.
- Photovoltaik. Gib beim Vergleich nur den Netzbezug an, nicht den Gesamtverbrauch. Die Einspeisevergütung zahlt der Netzbetreiber und bleibt vom Anbieterwechsel unberührt.
- Elektroauto. Wer die Wallbox nach § 14a EnWG steuerbar meldet, bekommt 110 bis 190 Euro reduzierte Netzentgelte im Jahr — unabhängig vom gewählten Anbieter.
- Gewerbe. Ab 100.000 Kilowattstunden gilt die registrierende Leistungsmessung mit individuell verhandelten Preisen, siehe Gewerbestrom.
- Schlechte Bonität. Der Grundversorger muss Dich nach § 36 EnWG beliefern, auch bei negativer Auskunft. Andere Anbieter dürfen ablehnen.
Häufige Fragen zum Stromanbieterwechsel
Wie lange dauert der Stromanbieterwechsel?
Der technische Vorgang muss seit Januar 2026 binnen 24 Stunden abgeschlossen sein. Bis zur ersten Belieferung vergehen in der Praxis zwei bis sechs Wochen, weil zuerst die Kündigungsfrist des alten Vertrags abläuft.
Muss ich selbst kündigen?
Nein. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung. Selbst kündigen musst Du nur bei einem Umzug ins Ausland oder wenn Du in die Grundversorgung zurück willst.
Kann ich den Stromanbieter vorzeitig wechseln?
Aus der Grundversorgung jederzeit mit zwei Wochen Frist. Aus einem Sondervertrag zum Laufzeitende — oder sofort bei einer Preiserhöhung über das Sonderkündigungsrecht.
Was kostet der Wechsel?
Nichts. Weder alter noch neuer Anbieter dürfen dafür etwas berechnen, und Vergleichsrechner sind für Verbraucher kostenfrei.
Wie oft sollte ich wechseln?
Einmal jährlich. Bestandskundenpreise liegen fast immer über den aktuellen Neukundenangeboten, und der Neukundenbonus lässt sich jedes Jahr erneut mitnehmen.
Was brauche ich für den Wechsel?
Postleitzahl, Jahresverbrauch, Zählernummer, bisherigen Anbieter mit Kundennummer und Deine Bankverbindung. Bis auf die Bankverbindung steht alles auf der letzten Jahresabrechnung.
Was passiert mit meiner Abschlagszahlung?
Der alte Anbieter rechnet zum Wechselstichtag ab und erstattet zu viel gezahlte Beträge. Der neue setzt einen neuen Abschlag anhand Deiner Verbrauchsangabe fest.
Fazit
Der Stromanbieterwechsel ist der einfachste Weg, dauerhaft mehrere Hundert Euro im Jahr zu sparen. Er kostet fünf Minuten, ist kostenlos, und eine Versorgungslücke ist gesetzlich ausgeschlossen.
Achte auf höchstens zwölf Monate Laufzeit, eine durchgehende Preisgarantie und keine Vorkasse — und trage den Kündigungstermin gleich beim Abschluss in den Kalender. Dann bleibt der Vorteil auch im zweiten Jahr erhalten.
Quellen und Stand der Daten
Preisangaben nach bundesweiter Markterhebung, Stand 24. August 2026, Gesamtpreise je Kilowattstunde bei 3.500 kWh Jahresverbrauch. Der Lieferantenwechsel binnen 24 Stunden ist in § 20a EnWG geregelt, Grundversorgung und Belieferungspflicht in § 36 EnWG, die Ersatzversorgung in § 38 EnWG, Ankündigungspflicht und Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen in § 41 EnWG. Ergänzend gilt die Stromgrundversorgungsverordnung; weitere Angaben aus den Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur.
Die Redaktion von Stromvergleich.net wertet die Preisdaten des deutschen Strommarkts seit 2022 laufend aus. Welche Anbieter an Deiner Adresse liefern, zeigt der Vergleichsrechner mit Postleitzahl und Jahresverbrauch. Eine Übersicht aller Anbietertypen steht im Stromanbieter-Vergleich.