Stromvergleich mit Photovoltaik: den Reststrom richtig wählen
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- Das Wichtigste zum Stromvergleich mit Photovoltaik
- Warum Du mit Photovoltaik trotzdem einen Stromtarif…
- Eigenverbrauch schlägt Einspeisung — deutlich
- Einspeisevergütung 2026
- Wann sich eine PV-Anlage wirtschaftlich rechnet
- Negative Strompreise und das Solarspitzengesetz
- Den richtigen Reststromtarif finden
- Was der Netzbetreiber mit Deiner Anlage zu tun hat
- Smart Meter bei Photovoltaik
- Dynamische Tarife und Photovoltaik
- Häufige Fragen zu Photovoltaik und Stromtarif
- Fazit
- Quellen und Stand der Daten
Das Wichtigste zum Stromvergleich mit Photovoltaik
- Auch mit Solaranlage brauchst Du einen Stromtarif. Nachts und im Winter kommt der Strom aus dem Netz.
- Eine Kilowattstunde selbst verbrauchter Solarstrom spart rund 40 Cent, eine eingespeiste bringt nur 7,70 Cent. Eigenverbrauch schlägt Einspeisung um mehr als das Fünffache.
- Die Einspeisevergütung ist ab Inbetriebnahme 20 Jahre garantiert und sinkt seit 2024 halbjährlich um ein Prozent.
- Beim Reststrom wiegt der Grundpreis besonders schwer, weil die bezogene Menge klein ist.
- Ab 7 kW installierter Leistung ist ein intelligentes Messsystem Pflicht.
Warum Du mit Photovoltaik trotzdem einen Stromtarif brauchst
Eine Solaranlage deckt einen Teil Deines Verbrauchs, nie den ganzen. Ohne Speicher liegt die Eigenverbrauchsquote typischerweise bei 25 bis 35 Prozent, mit Batteriespeicher bei 60 bis 80 Prozent. Der Rest kommt aus dem Netz — nachts, an trüben Wintertagen und immer dann, wenn der Verbrauch über der momentanen Erzeugung liegt.
Diesen Reststrom beziehst Du über einen ganz normalen Stromvertrag. Und weil die Menge kleiner ist als bei einem Haushalt ohne Anlage, gelten für die Tarifwahl andere Regeln.
Eigenverbrauch schlägt Einspeisung — deutlich
Die zentrale Rechnung ist schnell gemacht:
| Was mit einer Kilowattstunde Solarstrom passiert | Wert für Dich |
|---|---|
| Selbst verbraucht — ersetzt bezogenen Netzstrom | ca. 40 Cent (Grundversorgung) bzw. 26 Cent (günstiger Tarif) |
| Ins Netz eingespeist — Überschusseinspeisung | 7,70 Cent |
| Differenz zugunsten des Eigenverbrauchs | 18 bis 32 Cent |
Jede Kilowattstunde, die Du selbst verbrauchst statt sie einzuspeisen, ist also drei- bis fünfmal so viel wert. Genau deshalb lohnen sich Wärmepumpe, Wallbox und Speicher in Kombination mit einer Photovoltaikanlage — sie verschieben Verbrauch in die Erzeugungsstunden.
Und deshalb bleibt der Stromtarif wichtig: Je günstiger Dein Reststrom, desto weniger kostet die Lücke. Je teurer er ist, desto größer wird allerdings auch der Wert jeder selbst verbrauchten Kilowattstunde.
Einspeisevergütung 2026
Die Vergütungssätze richten sich nach Anlagengröße und Einspeiseart. Für eine typische Hausanlage bis 10 Kilowatt-Peak gelten aktuell:
| Einspeiseart | Vergütung bis 10 kWp | Was das bedeutet |
|---|---|---|
| Überschusseinspeisung (Teileinspeisung) | ca. 7,70 ct/kWh | Standardmodell: Du verbrauchst selbst, nur der Überschuss geht ins Netz |
| Volleinspeisung | ca. 12,35 ct/kWh | Der gesamte Strom geht ins Netz, kein Eigenverbrauch erlaubt |
Drei Regeln solltest Du dazu kennen:
- 20 Jahre fest. Der Satz, der bei Inbetriebnahme gilt, bleibt für das Inbetriebnahmejahr plus 20 Jahre unverändert. Spätere Absenkungen betreffen Dich nicht.
- Halbjährliche Degression. Seit 2024 sinken die Sätze für Neuanlagen alle sechs Monate um ein Prozent. Zum 1. August 2026 ist die letzte Absenkung erfolgt.
- Volleinspeisung ist eine Einbahnstraße. Wer sie wählt, darf keinen eigenen Strom aus der Anlage nutzen. Bei den heutigen Strompreisen rechnet sich das nur, wenn der eigene Verbrauch sehr niedrig ist.
Für Neuanlagen ist zudem eine Umstellung des Fördersystems ab 2027 angekündigt, bei der die feste Einspeisevergütung entfallen soll. Für bereits in Betrieb genommene Anlagen ändert das nichts — der 20-Jahre-Anspruch bleibt bestehen.
Wann sich eine PV-Anlage wirtschaftlich rechnet
Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage hängt heute weniger an der Einspeisevergütung als am vermiedenen Strombezug. Eine Beispielrechnung für eine typische Anlage mit 10 kWp:
| Position | Menge pro Jahr | Wert je kWh | Ertrag pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Eigenverbrauch ohne Speicher | ca. 2.700 kWh | 26 bis 40 ct | 700 bis 1.080 € |
| Einspeisung des Überschusses | ca. 6.300 kWh | 7,70 ct | ca. 485 € |
| Summe | ca. 9.000 kWh | — | 1.185 bis 1.565 € |
Zwei Drittel der erzeugten Menge bringen also weniger als die Hälfte des Ertrags. Wer den Eigenverbrauchsanteil erhöht — durch Speicher, Wärmepumpe oder Wallbox — verschiebt Kilowattstunden von der 7,70-Cent-Seite auf die 26-bis-40-Cent-Seite. Das ist der wirtschaftlich stärkste Hebel, den PV-Anlagen bieten.
Gegenzurechnen sind die laufenden Kosten: Versicherung, Zählermiete für das intelligente Messsystem und gelegentliche Wartung. Neue PV-Anlagen sind seit 2023 beim Kauf von der Umsatzsteuer befreit, und Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp sind einkommensteuerfrei.
Negative Strompreise und das Solarspitzengesetz
Seit dem 25. Februar 2025 gilt eine Regel, die viele Anlagenbetreiber überrascht: Für Neuanlagen ab 2 kWp entfällt die Einspeisevergütung, sobald der Börsenstrompreis negativ wird — und zwar ab der ersten negativen Viertelstunde, nicht erst nach mehreren Stunden.
Verloren ist das Geld dabei nicht. Die Zeiträume ohne Vergütung werden viertelstundengenau an die zwanzigjährige Förderdauer angehängt. Wer im Jahr 200 Stunden mit negativen Preisen erlebt, bekommt diese Zeit hinten dran.
Negative Preise entstehen genau dann, wenn viel Photovoltaik einspeist und wenig verbraucht wird — an sonnigen Feiertagen im Frühjahr etwa. Damit verstärkt die Regel das Grundmuster dieser Seite noch einmal: Eigenverbrauch ist mehr wert als Einspeisung, und in genau den Stunden, in denen die Vergütung entfällt, produziert Deine Anlage am meisten.
Zweite Neuerung aus demselben Gesetz: Neue PV-Anlagen ab 7 kWp brauchen ein intelligentes Messsystem und eine Steuerbox, über die der Netzbetreiber die Einspeisung bei Netzüberlastung begrenzen kann. Wer beides nicht installiert, muss eine dauerhafte Deckelung der Einspeiseleistung hinnehmen — die volle Anlagenleistung lässt sich dann nie ins Netz bringen.
Ab 100 Kilowatt installierter Leistung ist ohnehin die Direktvermarktung vorgeschrieben: Der Strom wird dann über einen Dienstleister an der Börse verkauft statt fest vergütet. Für Hausanlagen ist das freiwillig und lohnt sich in der Regel erst mit Speicher und flexibler Steuerung.
Den richtigen Reststromtarif finden
Hier machen die meisten PV-Haushalte denselben Fehler: Sie vergleichen mit dem Verbrauch, den sie vor der Anlage hatten. Maßgeblich ist aber nur der Netzbezug.
| Haushalt | Gesamtverbrauch | Eigenverbrauch | Netzbezug für den Vergleich |
|---|---|---|---|
| PV ohne Speicher | 4.500 kWh | ca. 30 % | ca. 3.150 kWh |
| PV mit Speicher | 4.500 kWh | ca. 70 % | ca. 1.350 kWh |
| PV mit Speicher und Wärmepumpe | 9.000 kWh | ca. 55 % | ca. 4.050 kWh |
Bei 1.350 Kilowattstunden Netzbezug verteilt sich ein Grundpreis von 140 Euro auf sehr wenige Kilowattstunden — das entspricht 10,4 Cent Aufschlag je Kilowattstunde. Bei 4.050 Kilowattstunden wären es nur 3,5 Cent. Deshalb gilt für PV-Haushalte mit Speicher: Auf den Grundpreis achten, nicht nur auf den Arbeitspreis. Wie stark sich das auswirkt, zeigt unsere Seite zum Stromvergleich ohne Grundgebühr.
Zweiter Punkt: Prüfe, ob der Tarif einen Mindestverbrauch oder eine Mindestabnahme vorsieht. Manche Angebote kalkulieren mit einer festen Menge — bei geringem Netzbezug zahlst Du dann für Strom, den Du nie beziehst.
Was der Netzbetreiber mit Deiner Anlage zu tun hat
Der Netzbetreiber ist bei einer PV-Anlage an drei Stellen beteiligt, und er ist nicht identisch mit Deinem Stromanbieter:
- Anmeldung und Inbetriebnahme. Jede neue Anlage muss vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet und zusätzlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden.
- Auszahlung der EEG-Vergütung. Das Geld für den eingespeisten Strom kommt vom Netzbetreiber, nicht vom Stromlieferanten. Du erhältst es unabhängig davon, bei wem Du Deinen Reststrom kaufst.
- Messkonzept und Zähler. Der Messstellenbetreiber — meist eine Tochter des Netzbetreibers — installiert den Zweirichtungszähler, der Bezug und Einspeisung getrennt erfasst.
Praktisch heißt das: Ein Wechsel des Stromanbieters berührt Deine Einspeisevergütung nicht. Du kannst den Reststromtarif jederzeit wechseln, ohne dass sich an der Vergütung für Deine PV-Anlage irgendetwas ändert.
Smart Meter bei Photovoltaik
Nach dem Messstellenbetriebsgesetz ist ein intelligentes Messsystem Pflicht, sobald die installierte Leistung Deiner Anlage 7 Kilowatt übersteigt. Dasselbe gilt bei einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG, also etwa bei Wärmepumpe oder Wallbox.
Die Kosten sind in § 30 MsbG gedeckelt: Bei Anlagen zwischen 2 und 15 Kilowatt darf der Messstellenbetreiber höchstens 50 Euro im Jahr berechnen, einschließlich Einbau, Betrieb, Wartung, Ablesung und Datenübertragung.
Der Smart Meter misst viertelstundengenau und erfasst Bezug und Einspeisung getrennt. Erst dadurch werden dynamische Stromtarife nutzbar, deren Arbeitspreis stündlich dem Börsenstrompreis folgt.
Dynamische Tarife und Photovoltaik
Seit dem 1. Januar 2025 muss nach § 41a EnWG jeder Stromlieferant einen dynamischen Tarif anbieten. Für PV-Haushalte ist das zweischneidig.
Dagegen spricht: Genau dann, wenn Deine Anlage viel produziert — sonnige Mittagsstunden — ist der Börsenstrompreis am niedrigsten. Du beziehst in diesen Stunden aber kaum Netzstrom. Der günstige Preis nützt Dir also wenig.
Dafür spricht: Mit Batteriespeicher lässt sich das drehen. Der Speicher lädt in den billigen Stunden aus dem Netz nach, wenn die Sonne nicht reicht, und entlädt in den teuren Abendstunden. Dasselbe gilt für Wärmepumpe und Wallbox mit automatischer Steuerung.
Ohne Speicher und ohne steuerbare Verbraucher bleibt ein Festpreistarif mit Preisgarantie die berechenbarere Wahl.
Häufige Fragen zu Photovoltaik und Stromtarif
Bekomme ich bei negativen Strompreisen keine Vergütung mehr?
Für Anlagen ab 2 kWp, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gingen, entfällt die Vergütung in Viertelstunden mit negativem Börsenpreis. Die entfallene Zeit wird jedoch hinten an die zwanzigjährige Förderdauer angehängt.
Ändert ein Anbieterwechsel etwas an meiner Einspeisevergütung?
Nein. Die EEG-Vergütung zahlt der Netzbetreiber, nicht Dein Stromlieferant. Du kannst den Reststromtarif frei wechseln, ohne dass sich an der Vergütung für Deine PV-Anlage etwas ändert.
Brauche ich mit einer Solaranlage überhaupt noch einen Stromanbieter?
Ja. Keine Anlage deckt den Bedarf vollständig — nachts und im Winter kommt der Strom aus dem Netz. Ohne Speicher liegt die Eigenverbrauchsquote bei 25 bis 35 Prozent.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Für Anlagen bis 10 kWp rund 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und rund 12,35 Cent bei Volleinspeisung. Der Satz gilt ab Inbetriebnahme 20 Jahre lang.
Was ist der Unterschied zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung?
Bei der Teileinspeisung — auch Überschusseinspeisung — verbrauchst Du einen Teil des Solarstroms selbst und gibst nur den Rest ab. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte Strom ins Netz, dafür ist die Vergütung höher, Eigenverbrauch aber ausgeschlossen.
Lohnt sich Eigenverbrauch mehr als Einspeisung?
Deutlich. Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für 26 bis 40 Cent, eine eingespeiste bringt 7,70 Cent. Der Unterschied beträgt 18 bis 32 Cent je Kilowattstunde.
Welchen Verbrauch gebe ich beim Stromvergleich an?
Nur den Netzbezug, nicht den Gesamtverbrauch. Er steht auf Deiner Jahresabrechnung als bezogene Menge. Bei einer Anlage mit Speicher können das 1.500 statt 4.500 Kilowattstunden sein.
Kann ich meinen Solarstrom an den Nachbarn verkaufen?
Über die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und das Modell des Energy Sharing ist das inzwischen möglich, aber mit Aufwand verbunden. Für Einfamilienhäuser ist Eigenverbrauch der einfachere Hebel.
Fazit
Mit Photovoltaik ändert sich nicht, ob Du einen Stromtarif brauchst, sondern welcher passt. Weil der Netzbezug klein ist, wiegt der Grundpreis schwer — vergleiche deshalb den Gesamtpreis für Deine tatsächlich bezogene Menge, nicht den Cent-Wert in der Werbung.
Der größte Hebel bleibt der Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ist drei- bis fünfmal so viel wert wie eine eingespeiste. Wer Wärmepumpe, Wallbox oder Speicher ergänzt, verschiebt genau dorthin.
Quellen und Stand der Daten
Stand 24. August 2026. Die Vergütungssätze stammen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und den Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur, die Preisobergrenzen für Messsysteme aus § 30 Messstellenbetriebsgesetz. Vergleichswerte für Netzstrom aus unserer eigenen Erhebung über alle 16 Bundesländer.
Die Redaktion von Stromvergleich.net wertet die Preisdaten des deutschen Strommarkts seit 2022 laufend aus. Welcher Reststromtarif an Deiner Adresse am günstigsten ist, zeigt der Vergleichsrechner mit Postleitzahl und Deinem tatsächlichen Netzbezug.