Stromvergleich Rechner
Postleitzahl und Jahresverbrauch eingeben — Du siehst alle Tarife, die an Deiner Adresse lieferbar sind, sortiert nach den echten Jahreskosten im zweiten Jahr. Kostenlos, ohne Registrierung, ohne Telefonnummer.
- Bis zu 850 € im Jahr gegenüber der Grundversorgung
- Wechsel in 24 Stunden — gesetzlich vorgeschrieben seit 1. Januar 2026
- 1.000 Anbieter im Vergleich, rund 140 je Region
Der Vergleich ist für Dich kostenlos. Vermittelt wird über die CHECK24 Vergleichsportal Energie GmbH — Dein Netzbetreiber und Dein Zähler bleiben unverändert.
4,7 von 5 aus 7.789 Bewertungen unseres Stromvermittlers*
So läuft der Wechsel
Zwei Angaben eingeben
Postleitzahl und Jahresverbrauch in kWh. Beides steht auf Deiner letzten Stromrechnung. Dauert etwa fünf Minuten.
Tarif prüfen und abschließen
Nicht nur auf den Preis im ersten Jahr schauen: Preisgarantie, Vertragslaufzeit und den Preis ohne Bonus mitlesen. Dann online abschließen.
Bestätigung abwarten
Dein neuer Anbieter kündigt beim alten Versorger und meldet den Wechsel beim Netzbetreiber an. Du erhältst die Unterlagen mit dem Lieferbeginn.
Was ein Wechsel im Jahr bringt
| Haushalt | Verbrauch | Grundversorgung | Günstigster Tarif | Ersparnis |
|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 1.500 kWh | 642 € | 342 € | 300 € |
| 2 Personen | 2.500 kWh | 1.071 € | 571 € | 500 € |
| 3 Personen | 3.500 kWh | 1.499 € | 799 € | 700 € |
| 4 Personen | 4.250 kWh | 1.820 € | 970 € | 850 € |
Worauf es beim Vergleichen wirklich ankommt
Der günstigste Tarif in der Liste ist nicht immer der günstigste Vertrag. Fast alle Anbieter arbeiten mit einem Neukundenbonus, der einmalig nach zwölf Monaten gutgeschrieben wird und den Jahrespreis im ersten Jahr optisch drückt. Bleibst Du im zweiten Jahr, zahlst Du den Tarif ohne diesen Bonus. Deshalb ist der Rechner hier nach den Kosten im zweiten Vertragsjahr sortiert — das ist der Preis, den Du tatsächlich dauerhaft zahlst.
Drei weitere Punkte entscheiden darüber, ob ein Angebot hält, was die Zahl verspricht:
- Preisgarantie: Sie ist keine gesetzliche Pflicht, sondern eine Zusage des Anbieters. Achte darauf, worauf sie sich bezieht — eine „eingeschränkte Preisgarantie“ klammert Steuern, Abgaben und Netzentgelte aus und deckt damit genau die Posten nicht ab, die sich erfahrungsgemäß ändern.
- Laufzeit und Kündigungsfrist: Zwölf Monate Laufzeit mit sechs Wochen Kündigungsfrist sind üblich. Verträge, die sich um ein volles Jahr verlängern, sind zulässig, verlangen aber, dass Du den Termin im Blick behältst.
- Abschlagshöhe: Der Anbieter darf den monatlichen Abschlag nach
§ 41 EnWGnur am zu erwartenden Verbrauch ausrichten. Ein auffällig niedriger Abschlag ist kein Vorteil, sondern führt zur Nachzahlung.
Ändert Dein Anbieter später den Preis, muss er Dich nach § 41 Absatz 5 EnWG rechtzeitig und in verständlicher Form informieren. Ab diesem Zeitpunkt hast Du ein Sonderkündigungsrecht — unabhängig davon, wie lange der Vertrag sonst noch liefe.
Welche Angaben der Rechner braucht
Zwei Werte genügen: Deine Postleitzahl und Dein Jahresverbrauch in Kilowattstunden. Die Postleitzahl entscheidet, welche Anbieter überhaupt liefern und wie hoch die Netzentgelte an Deiner Adresse sind — allein daraus ergeben sich zwischen zwei Städten oft mehrere Cent Unterschied je Kilowattstunde.
Den Jahresverbrauch findest Du auf Deiner letzten Stromrechnung, meist auf der ersten Seite neben den Zählerständen. Hast Du sie nicht zur Hand, helfen diese Erfahrungswerte als Näherung: ein Ein-Personen-Haushalt liegt bei rund 1.500 kWh, zwei Personen bei etwa 2.500 kWh, drei bei 3.500 kWh und vier bei ungefähr 4.250 kWh. Wer elektrisch Wasser erwärmt, rechnet je Person etwa 500 bis 800 kWh hinzu.
Eine Schätzung reicht für den Vergleich völlig aus. Der Verbrauch beeinflusst vor allem, wie stark der Arbeitspreis gegenüber dem Grundpreis ins Gewicht fällt; die Rangfolge der Anbieter ändert sich dadurch selten grundlegend.
Was nach dem Wechsel passiert
Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten. Du musst nichts selbst schreiben und nichts kündigen. Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Lieferantenwechsel nach § 20a EnWG an jedem Werktag binnen 24 Stunden vollzogen sein — vorher dauerte er bis zu acht Werktage. Deine vertragliche Kündigungsfrist beim bisherigen Anbieter bleibt davon unberührt.
Ohne Strom sitzt dabei niemand. Netz, Zähler und Messstellenbetrieb bleiben unverändert; es wechselt allein der Lieferant, also derjenige, der Dir den Strom verkauft und die Rechnung schickt. Sollte ein Anbieter ausfallen, greift automatisch die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG.
Häufige Fragen zum Stromvergleich
Ist der Vergleich kostenlos?
Ja. Für Dich entstehen keine Kosten und keine Verpflichtung. Der Vergleich wird über die CHECK24 Vergleichsportal Energie GmbH vermittelt, die im Fall eines Vertragsabschlusses eine Provision vom Anbieter erhält — nicht von Dir.
Brauche ich meine Kundennummer oder Zählernummer?
Für den Vergleich nicht. Erst wenn Du einen Tarif abschließt, werden Zählernummer und die Nummer Deines bisherigen Vertrags abgefragt. Beides steht auf Deiner letzten Jahresabrechnung.
Wie lange dauert der Wechsel insgesamt?
Der Antrag ist in wenigen Minuten ausgefüllt. Bis die Belieferung startet, vergehen in der Regel zwei bis sechs Wochen, weil zuerst die Kündigungsfrist beim alten Anbieter abläuft. Der technische Wechsel selbst dauert seit 2026 nur noch 24 Stunden.
Kann ich auch wechseln, wenn ich in der Grundversorgung bin?
Ja, und dort lohnt es sich am meisten. Die Grundversorgung nach § 36 EnWG ist der teuerste Tarif am Markt und lässt sich mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kündigen — eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.
Was passiert, wenn ich es mir anders überlege?
Verträge, die online abgeschlossen werden, kannst Du innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen (§ 355 BGB). Die Frist beginnt, sobald Du die Vertragsbestätigung erhalten hast.
Zahle ich beim günstigsten Anbieter für schlechteren Strom?
Nein. Physikalisch bekommt jeder Haushalt denselben Strom aus demselben Netz. Der Anbieter bestimmt nur den Preis, die Vertragsbedingungen und — bei Ökostromtarifen — welche Herkunftsnachweise er einkauft. An der Versorgungssicherheit ändert ein Wechsel nichts.