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Stromvergleich Wärmepumpe: Wärmepumpentarife ab 20,50 Cent

Inhalt dieser Seite12
  1. Das Wichtigste zum Stromvergleich Wärmepumpe
  2. Was ist Wärmepumpenstrom?
  3. Ist Wärmepumpenstrom günstiger als normaler Strom?
  4. Wie viel Strom verbraucht eine Wärmepumpe?
  5. § 14a EnWG: der wichtigste Hebel
  6. Getrennter Zähler oder Kombitarif?
  7. Smart Meter und die Wärmepumpe
  8. Vor- und Nachteile von Wärmepumpentarifen
  9. Wärmepumpentarif wechseln: so gehst Du vor
  10. Häufige Fragen zum Wärmepumpenstrom
  11. Fazit
  12. Quellen und Stand der Daten

Das Wichtigste zum Stromvergleich Wärmepumpe

  • Wärmepumpentarife starten bei rund 20,50 Cent pro kWh — Haushaltsstrom kostet in der Grundversorgung im Bundesschnitt 40,37 Cent.
  • Rund 42 Stromanbieter haben bundesweit einen speziellen Wärmepumpentarif im Programm.
  • Seit 2024 gilt die Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Dafür gibt es reduzierte Netzentgelte.
  • Ein separater Zähler ist nicht mehr zwingend. Die pauschale Reduzierung nach Modul 1 gibt es auch bei gemeinsamer Messung.
  • Eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus verbraucht 4.000 bis 6.000 kWh pro Jahr. Bei 4.000 kWh beträgt die Ersparnis gegenüber der Grundversorgung rund 790 Euro.

Was ist Wärmepumpenstrom?

Wärmepumpenstrom ist ein spezieller Stromtarif, der ausschließlich die Wärmepumpe versorgt. Andere Bezeichnungen für dasselbe Produkt sind Wärmepumpentarif, Heizstrom oder Wärmestrom — der Unterschied liegt nur im Namen des Anbieters, nicht im Tarif.

Der Preis liegt deutlich unter dem von Haushaltsstrom — Wärmepumpenstrom ist günstiger als normaler Haushaltsstrom, und zwar aus einem regulatorischen Grund: Wärmepumpen sind steuerbar. Der Netzbetreiber darf sie bei Netzengpässen drosseln und berechnet dafür ein niedrigeres Netzentgelt. Dazu kommt die ermäßigte Konzessionsabgabe von höchstens 0,61 Cent pro Kilowattstunde für separat erfassten Schwachlaststrom statt 1,32 bis 2,39 Cent beim normalen Haushaltsstrom.

Ist Wärmepumpenstrom günstiger als normaler Strom?

Ja, und der Abstand ist erheblich. Im bundesweiten Querschnitt starten Wärmepumpentarife bei rund 20,50 Cent pro Kilowattstunde im Modellfall mit 4.000 kWh Jahresverbrauch und Eintarifzähler. Haushaltsstrom kostet in der Grundversorgung im Schnitt 40,37 Cent, im günstigsten Neuvertrag 26,05 Cent.

Jahresverbrauch Wärmepumpe Wärmepumpentarif ab Haushaltsstrom Grundversorgung Unterschied im Jahr
3.000 kWh ca. 615 € ca. 1.211 € ca. 596 €
4.000 kWh ca. 820 € ca. 1.615 € ca. 795 €
5.000 kWh ca. 1.025 € ca. 2.019 € ca. 994 €
6.000 kWh ca. 1.230 € ca. 2.422 € ca. 1.192 €

Die Werte sind reine Arbeitspreise ohne Grundpreis. Rechnet man ihn mit ein, liegen die Monatskosten für 4.000 Kilowattstunden bei etwa 71,50 Euro, also rund 858 Euro im Jahr.

Ein Hinweis zur Vergleichbarkeit: Die genannten Heizstrom- und Wärmepumpenpreise sind reine Arbeitspreise. Der Vergleichswert von 40,37 Cent für Haushaltsstrom in der Grundversorgung ist dagegen ein Gesamtpreis bei 3.500 kWh, in dem der Grundpreis bereits steckt. Der tatsächliche Abstand ist damit etwas kleiner, als die beiden Zahlen nebeneinander vermuten lassen — bei den hohen Verbräuchen einer Elektroheizung bleibt er trotzdem erheblich.

Wichtig ist der Vergleich mit dem richtigen Wert: Wer seine Wärmepumpe bisher über den Haushaltszähler mitlaufen lässt und dort einen normalen Tarif zahlt, verschenkt genau diese Differenz.

Wie viel Strom verbraucht eine Wärmepumpe?

Der Verbrauch hängt an zwei Größen: dem Wärmebedarf des Hauses und der Jahresarbeitszahl der Anlage.

Die Jahresarbeitszahl (JAZ) gibt an, wie viele Kilowattstunden Wärme die Wärmepumpe aus einer Kilowattstunde Strom erzeugt. Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichen im Bestand üblicherweise 3,0 bis 4,0, Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdsonde 4,0 bis 5,0. Die Rechnung ist simpel:

Heizwärmebedarf ÷ Jahresarbeitszahl = Stromverbrauch

Haus Heizwärmebedarf JAZ 3,0 JAZ 3,5 JAZ 4,5
Neubau, gut gedämmt 9.000 kWh 3.000 kWh 2.570 kWh 2.000 kWh
Saniertes Bestandshaus 15.000 kWh 5.000 kWh 4.290 kWh 3.330 kWh
Unsanierter Altbau 24.000 kWh 8.000 kWh 6.860 kWh 5.330 kWh

Das erklärt, warum der Betrieb derselben Wärmepumpe in zwei Häusern völlig unterschiedliche Stromkosten verursacht — die Anlage nutzt in beiden Fällen Umweltenergie, holt sie aber aus unterschiedlich viel Strom. Für den Tarifvergleich brauchst Du den tatsächlichen Wert vom Zähler, nicht die Herstellerangabe.

§ 14a EnWG: der wichtigste Hebel

Seit dem 1. Januar 2024 gilt eine Festlegung der Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG. Sie betrifft steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 Kilowatt Anschlussleistung — Wärmepumpen fallen praktisch immer darunter, ebenso Wallboxen, Klimaanlagen und Stromspeicher.

Der Handel: Der Netzbetreiber darf die Leistung der Wärmepumpe bei drohender Netzüberlastung drosseln, muss ihr dabei aber mindestens 4,2 Kilowatt lassen. Dafür hast Du einen Rechtsanspruch auf reduzierte Netzentgelte und wählst zwischen zwei Modulen:

Modul Was Du bekommst Voraussetzung Für wen
Modul 1 Pauschale Reduzierung, je nach Netzgebiet 110 bis 190 € brutto im Jahr kein separater Zähler nötig Standardfall, besonders bei niedrigem Verbrauch
Modul 2 60 Prozent Reduzierung auf den Arbeitspreis-Anteil des Netzentgelts separater Zähler für die Wärmepumpe hohe Verbräuche ab etwa 6.000 kWh

Die Pauschale nach Modul 1 berechnet sich bundeseinheitlich nach der Formel 80 Euro plus 3.750 kWh mal Arbeitspreis im Standardtarif mal Stabilitätsfaktor 0,2. Deshalb schwankt der Betrag je nach Netzgebiet.

Seit dem 1. April 2025 lässt sich Modul 1 zusätzlich mit Modul 3 kombinieren — zeitvariablen Netzentgelten, die je nach Tageszeit unterschiedlich hoch ausfallen. Wer die Wärmepumpe ohnehin überwiegend nachts oder mittags laufen lässt, holt daraus einen zusätzlichen Vorteil.

Für Bestandsanlagen mit älteren Vereinbarungen gilt eine Übergangsfrist. Wer eine neue Wärmepumpe anmeldet, kommt an § 14a ohnehin nicht vorbei — die Steuerbarkeit ist Bedingung für den Netzanschluss.

Getrennter Zähler oder Kombitarif?

Vor 2024 war die Sache klar: Ohne separaten Zähler kein Wärmepumpentarif. Seit der Neuregelung gibt es drei Wege, und der beste hängt von Deinem Verbrauch ab.

Variante Wie gemessen wird Vorteil Nachteil
Separater Zähler, Eintarif Eigener Stromzähler nur für die Wärmepumpe Reiner Wärmepumpentarif, größte Anbieterauswahl, Modul 2 möglich Zweiter Zählerplatz und zweites Messentgelt
Separater Zähler, Zweitarifzähler Ein Zähler mit HT- und NT-Zählwerk Günstiger Niedertarif in den Nachtstunden Nur sinnvoll, wenn ein großer Pufferspeicher vorhanden ist
Kombitarif über einen Zähler Haushalt und Wärmepumpe gemeinsam gemessen Kein zweiter Zähler, Modul 1 trotzdem möglich Kein eigener Wärmepumpen-Arbeitspreis, weniger Auswahl

Faustregel: Bis etwa 4.000 Kilowattstunden Wärmepumpenverbrauch ist der Kombitarif mit Modul 1 meist die einfachere und oft auch günstigere Lösung, weil das zweite Messentgelt entfällt. Ab etwa 6.000 Kilowattstunden lohnt sich der separate Zähler mit Modul 2, weil die prozentuale Reduzierung dann mehr bringt als die Pauschale.

Der Zweitarifzähler ist bei Wärmepumpen seltener sinnvoll als bei Nachtspeicherheizungen. Eine Wärmepumpe arbeitet nur dann überwiegend nachts, wenn ein ausreichend großer Pufferspeicher die Wärme bis zum Morgen hält. Wie die Umschaltung technisch funktioniert, steht auf unserer Seite zum Doppeltarifzähler.

Smart Meter und die Wärmepumpe

Wer eine Wärmepumpe nach § 14a EnWG anmeldet, bekommt ein intelligentes Messsystem — das schreibt das Messstellenbetriebsgesetz vor. Dasselbe gilt ab 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch unabhängig von der Wärmepumpe.

Was der Messstellenbetreiber dafür verlangen darf, ist in § 30 MsbG gedeckelt: bei einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung höchstens 50 Euro im Jahr, für eine zusätzliche Steuereinrichtung noch einmal höchstens 50 Euro. Der Betrag deckt Einbau, Betrieb, Wartung, Ablesung und Datenübertragung ab.

Der Smart Meter misst viertelstundengenau. Erst dadurch werden dynamische Stromtarife für die Wärmepumpe nutzbar, bei denen der Arbeitspreis stündlich dem Börsenstrompreis folgt.

Vor- und Nachteile von Wärmepumpentarifen

Dafür spricht Dagegen spricht
Arbeitspreis rund 20 Cent statt 40 Cent in der Grundversorgung Der Netzbetreiber darf die Anlage drosseln
Rechtsanspruch auf reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG Bei separatem Zähler ein zweites Messentgelt
Ermäßigte Konzessionsabgabe von höchstens 0,61 ct/kWh Deutlich weniger Anbieter als beim Haushaltsstrom
Kombinierbar mit zeitvariablen Netzentgelten nach Modul 3 Preisgarantien decken meist nur Beschaffung und Vertrieb

Die Drosselung klingt bedrohlicher, als sie ist. Der Netzbetreiber reduziert die Leistung nur bei drohender Überlastung des Verteilnetzes, zeitlich eng begrenzt, und 4,2 Kilowatt reichen aus, um ein Haus weiter zu beheizen. In der Praxis merken die meisten Haushalte davon nichts.

Wärmepumpentarif wechseln: so gehst Du vor

  1. Verbrauch der Wärmepumpe ermitteln. Bei separatem Zähler steht er auf der Heizstromrechnung. Bei gemeinsamer Messung schätzt Du ihn über Heizwärmebedarf geteilt durch Jahresarbeitszahl.
  2. Prüfen, welches Modul nach § 14a gilt. Das steht in der Vereinbarung mit dem Netzbetreiber. Ein Wechsel zwischen Modul 1 und Modul 2 ist einmal jährlich möglich.
  3. Tarife vergleichen. Postleitzahl und Wärmepumpenverbrauch eingeben, Ergebnisse nach Preis ohne Bonus sortieren.
  4. Laufzeit und Preisgarantie prüfen. Bei 5.000 Kilowattstunden verteuert ein Cent Preiserhöhung das Jahr um 50 Euro.
  5. Online abschließen. Zählernummer, bisheriger Anbieter mit Kundennummer, Bankverbindung. Die Kündigung übernimmt der neue Anbieter.

Der technische Lieferantenwechsel muss seit dem 1. Januar 2026 nach § 20a EnWG binnen 24 Stunden abgeschlossen sein. Bis zur ersten Belieferung vergehen trotzdem meist zwei bis sechs Wochen, weil zuerst die Kündigungsfrist des alten Vertrags abläuft.

Häufige Fragen zum Wärmepumpenstrom

Brauche ich für einen Wärmepumpentarif einen zweiten Zähler?

Nicht mehr zwingend. Seit der Neuregelung von § 14a EnWG bekommst Du die pauschale Netzentgeltreduzierung nach Modul 1 auch bei gemeinsamer Messung. Für Modul 2 mit der 60-prozentigen Reduzierung ist ein separater Zähler weiterhin nötig.

Was kostet Strom für die Wärmepumpe pro kWh?

Günstige Wärmepumpentarife starten bei rund 20,50 Cent pro Kilowattstunde bei 4.000 kWh Jahresverbrauch. In der Grundversorgung liegen Wärmepumpentarife je nach Versorger 6 bis 10 Cent darüber.

Wie viel spare ich mit einem Wärmepumpentarif?

Bei 4.000 Kilowattstunden rund 795 Euro im Jahr gegenüber der Haushaltsstrom-Grundversorgung, bei 6.000 Kilowattstunden rund 1.192 Euro. Dazu kommt die Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG.

Darf der Netzbetreiber meine Wärmepumpe abschalten?

Abschalten nicht, drosseln ja. Nach § 14a EnWG muss die Anlage jederzeit mindestens 4,2 Kilowatt beziehen können. Das reicht, um ein Einfamilienhaus weiter zu beheizen.

Lohnt sich ein dynamischer Tarif für die Wärmepumpe?

Wenn ein Pufferspeicher vorhanden ist und die Wärmepumpe den Betrieb in günstige Stunden verschieben kann, ja. Ohne verschiebbaren Verbrauch ist ein Festpreistarif mit Preisgarantie die sicherere Wahl.

Kann ich Haushaltsstrom und Wärmepumpenstrom bei verschiedenen Anbietern beziehen?

Ja, sofern beide über eigene Zähler laufen. Es sind zwei getrennte Verträge mit eigenen Laufzeiten und Kündigungsfristen.

Was passiert mit meinem alten Wärmepumpentarif?

Bestandsverträge laufen weiter. Für Altvereinbarungen zur Steuerung gilt eine Übergangsfrist, danach greift die Regelung nach § 14a EnWG in der Fassung von 2024. Ein Wechsel in Modul 1 oder 2 lohnt sich in den meisten Fällen.

Fazit

Ein eigener Wärmepumpentarif halbiert den Arbeitspreis gegenüber der Haushaltsstrom-Grundversorgung. Bei 4.000 Kilowattstunden sind das rund 795 Euro im Jahr, bei 6.000 Kilowattstunden knapp 1.200 Euro — und die Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG kommt obendrauf.

Entscheide zuerst, ob separater Zähler oder Kombitarif zu Deinem Verbrauch passt: Bis etwa 4.000 Kilowattstunden reicht Modul 1 ohne zweiten Zähler, darüber lohnt Modul 2. Danach ist der Vergleich derselbe Fünf-Minuten-Vorgang wie beim Haushaltsstrom.

Quellen und Stand der Daten

Preise für Wärmepumpenstrom nach bundesweiter Markterhebung, Stand 24. August 2026, Modellfall 4.000 kWh Jahresverbrauch mit Eintarifzähler. Die Regelungen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und zur Netzentgeltreduzierung stammen aus der Festlegung der Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG, die Preisobergrenzen für Messsysteme aus § 30 Messstellenbetriebsgesetz, die Sätze der Konzessionsabgabe aus der Konzessionsabgabenverordnung. Vergleichswerte für Haushaltsstrom aus unserer eigenen Erhebung über alle 16 Bundesländer.

Die Redaktion von Stromvergleich.net wertet die Preisdaten des deutschen Strommarkts seit 2022 laufend aus. Welche Wärmepumpentarife an Deiner Adresse lieferbar sind, zeigt der Vergleichsrechner mit Postleitzahl und dem Jahresverbrauch Deiner Wärmepumpe. Grundlagen zu allen Elektroheizungen stehen im Heizstrom-Vergleich.

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